1. Geltungsbereich
Alle bisherigen und künftigen Lieferungen, Leistungen und Offerten
erfolgen ausschliesslich zu den nachstehenden Bedingungen, soweit
sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt
worden sind. Sie gelten insbesondere für alle künftigen Geschäftsabschlüsse
auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Alle technischen Informationen, Daten sowie Angaben über Gewichte
und Masse beruhen auf den Angaben unserer Hersteller und sind nicht
verbindlich. |
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2. Offerten
Offerten sind vertraulich zu behandeln und sämtliche Rechte daran
verbleiben bei ZeSoft A. Zehnder. Kommt keine Geschäftsbeziehung zustande,
sind alle Offertunterlagen auf erstes Verlangen kostenlos zurückzuerstatten. |
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3. Preise
Die Preise gelten ab Sitz ZeSoft A. Zehnder, d.h. exkl. Versand, Verpackung
und Versicherung. Preisangaben auf Preislisten und Prospekten sind
unverbindlich und freibleibend. Beratung und/oder Installation und/oder
Schulung ist in unseren Preisen generell nicht eingeschlossen. Ausnahmen
werden in der Offerte speziell aufgeführt. |
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4. Zahlungsbedingungen
Zehn Tage netto, sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen
vereinbart worden sind. Rückbehalte und Verrechnung von Gegenforderungen
sind nicht zulässig.
Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist tritt Verzug ein. Der Verzugszins
wird mit mindestens 2% über dem jeweils gültigen Bankdiskontsatz verrechnet.
Spesen und Umtriebe werden zusätzlich verrechnet. |
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5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ZeSoft
A. Zehnder. |
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6. Lieferfrist
Die in der Offerte enthaltenen Lieferfristen sind Zielwerte, deren
Einhaltung von ZeSoft A. Zehnder bestmöglichst angestrebt wird, die
aber nicht Vertragsbestandteil bilden. |
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7. Lieferung
Die Ware reist auf Gefahr des Bestellers oder Empfänger. Kosten für
Versand, Verpackung und Gebühren gehen zu Lasten des Käufers. |
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8. Garantie
Für alle ausgelieferten Produkte gelten die Garantiebestimmungen der
entsprechenden Hersteller. Garantieleistungen werden grundsätzlich
durch die Service Infrastruktur der Hersteller gewährleistet. ZeSoft
A. Zehnder veranlasst lediglich den entsprechenden Service-Call an
die zuständigen Service-Stellen. Arbeiten, welche zur Wiederherstellung
von Daten oder Programmen nach einem System-Ausfall oder einer Störung
anfallen, sind nicht in Garantie-Leistungen enthalten, und werden
zu unseren aktuellen Ansätzen verrechnet. Dies gilt auch bei Vor-Ort-
Garantien der Hardware Hersteller, bei welcher unter Garantie lediglich
die defekten Komponenten vor Ort ersetzt werden. |
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9. Urheberrecht
Lizenz- und Urheberrechtsbestimmungen unserer Lieferanten werden dem
Besteller vollumfänglich überbunden. |
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10. Softwarelizenzierung
Der Nachweis von vorhandenen Lizenzen liegt grundsätzlich beim Lizenznehmer.
Die Registrierung eingesetzter Software-Lizenzen muss vom Lizenznehmer
mit den entsprechenden Hilfsmitteln (Registrier-Karten, Fax, Internet
oder ähnliches) ausgeführt werden. Bei Upgrades erfolgt die Auslieferung
der neuen Versionen ebenfalls aufgrund der Freigabe der Software-
Hersteller. Die Einhaltung der Software-Lizenz- Bestimmungen liegt
grundsätzlich beim Lizenz-Nehmer bzw. Benutzer der eingesetzten Software.
Lizenzbestimmungen sind auf den Internet-Homepages der jeweiligen
Hersteller oder der Installations-CD zu entnehmen. |
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11. Ein- und Ausfuhr
Der Käufer verpflichtet sich, allfällige Bestimmungen betreffend Einfuhr
sowie Ausfuhr der von uns gelieferten Produkte ohne Vorbehalt zu akzeptieren.
Bei Weitergabe der Produkte ist er verpflichtet, sich nach den jeweiligen
Bestimmungen zu informieren, diese einzuhalten und sie in vollem Umfang
auf seine Kunden zu übertragen. |
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12. Vertraulichkeit
ZeSoft A. Zehnder arbeitet nach treuhänderischen Prinzipien. Sämtliche
im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen werden streng
vertraulich behandelt. |
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13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen
werden, unterliegen dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Winterthur.
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Winterthur, 01.07.2002
ZeSoft A. Zehnder |
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